Geltung
a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Leinen(B)Engel (nachstehend Hundeschule genannt) gelten für sämtliche Angebote und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Hundeschule
b) Mit jeder Anmeldung zu einem der Angebote der Hundeschule akzeptieren Sie die nachfolgenden AGB.
Vertragsgegenstand und Leistung
a) Vertragsgegenstand der Leistung der Hundeschule sind alle Angebote.
b) Die Teilnehmeranzahl ist bei allen Angeboten der Hunde schule begrenzt. Die Vergabe richtet sich nach dem Eingang der Anmeldung.
c) Da der Erfolg des Trainings maßgeblich von der konsequenten Mitarbeit des Teilnehmers und den Fähigkeiten des Hundes abhängt, kann eine Erfolgsgarantie für das Training nicht gegeben werden.
d) Das Training wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
Vertragsabschluss
a) Mit der Anmeldung zu einem Angebot der Hundeschule bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular des jeweiligen Angebotes. Verbindliche Anmeldungen für Folgetermine und offene Gruppen können mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch (per Mail) erfolgen.
b) Mit der Anmeldung über das Anmeldeformular des jeweiligen Kurses werden personenbezogene Daten erfasst. Diese werden gespeichert und verarbeitet. Die Erhebung der Daten ist zur Vertragsabwicklung notwendig (u.a. für Kontaktdaten, Rechnungen schreiben, Einwilligungserklärungen,).
Zahlungsbedingungen
a) Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages o.g. Absatzes ist die Zahlung der Teilnahmegebühr für das jeweilige Angebot der Hundeschule, falls nicht anders vereinbart, vor Ort in „bar“ direkt im Anschluss an die Trainingsstunde zu zahlen oder per Überweisung / Paypal nach Rechnungserhalt zu begleichen. Dies gilt ebenso für Angebote in Kurs- oder Paketformen.
b) Die Preise richten sich nach den aktuellen Angeboten auf der Homepage der Hundeschule.
Teilnahmevoraussetzungen
a) Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist und für ihn eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen ist der Hundeschule die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
b) Evtl. vorhandene Sachkundenachweise für Hunde muss der Hundeschule vor Trainingsbeginn nachgewiesen werden und der Halter muss über die entsprechende gesetzliche Zuverlässigkeit verfügen.
c) Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund zum Zeitpunkt der Teilnahme an den Angeboten gesund und frei von Parasiten ist.
d) Für die Teilnahme an den Angeboten muss der Hund über gültige Impfungen verfügen. Der Teilnehmer versichert nachweislich, dass sein Hund einen gültigen Impfschutz gegen nachfolgend genannte Impfungen besitzt: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose. Welpen müssen über einen altersangemessenen Impfschutz verfügen. Der Impfausweis ist der Hundeschule auf Verlangen vorzulegen. Das Impfschema richtet sich nach den Herstellerangaben. Bei Nachimpfung ist der Impfausweis dem Trainer erneut und ohne Aufforderung vorzulegen.
e) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Hundeschule vor der Teilnahme an den Angeboten über chronische oder ansteckende Krankheiten zu informieren. Auch evtl. bestehende Verhaltensauffälligkeiten müssen der Hundeschule mitgeteilt werden.
f) An den Angeboten, welche mit mehr als einem Hund stattfinden ist eine Teilnahme mit einer läufigen Hündin nicht möglich.
g) Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer oder Hunde aus wichtigen Gründen von Trainingsstunden auszuschließen, erforderlichenfalls das Training nach eigenem Ermessen abzubrechen oder Teilnehmer in einen geeignetere Gruppe umzusetzen. Gründe sind u.a. der Trainingsstand des Hundes entspricht nicht den nötigen Anforderungen des Kurses, der Hund ist überfordert, eine Gefährdung des Wohlergehens von Mensch oder Hund liegt vor oder wenn der Teilnehmer stark aversive oder tierschutzwidrige Methoden anwendet (Leinenruck, Nackenschütteln, Tritte, Schläge, Zwicken, stimmliches Bedrohen, körperliches Bedrängen, etc.).
h) Die Nutzung von tierschutzwidrigem Zubehör gem. TVT e.V. - MB 194 und anderen Starkzwangmethoden ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Teilnahmeverbot erteilt.
i) Teilnehmer, die auf Grund ihres Verhaltens und wegen Zuwiderhandlungen vom Training ausgeschlossen werden, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
j) Die Hunde sind während der Trainingsstunden an einem gutsitzenden Brustgeschirr zu führen.
Rücktritt / Absagen und Widerruf
a) Das Training findet grundsätzlich auch bei schlechtem Wetter statt. Aufgrund von unzumutbaren Wetterverhältnissen oder aus wichtigem Grund (dazu zählt z.B. Krankheit der Trainerin) kann das Training durch die Hundeschule abgesagt werden. Die Trainingsstunden werden dann nachgeholt.
b) Die Hundeschule behält sich das Recht vor kurzfristige Änderungen bezüglich Trainingsort, Trainingszeit und Trainingsabläufe durchzuführen.
c) Die Hundeschule ist berechtigt Veranstaltungen mit einer Mindestanzahl an Teilnehmern kurzfristig abzusagen, wenn die Teilnehmeranzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der angemeldete Teilnehmer informiert und die Teilnahmegebühr wird in voller Höhe erstattet.
d) Ist es dem Teilnehmer aus eigenen Gründen nicht möglich, an einer Trainingsstunde eines Angebotes, wie z.B. eines laufenden Gruppenkurses teilzunehmen, besteht kein Ersatzanspruch auf die fehlende Trainingsstunde.
e) Bricht der Teilnehmer aus eigenen Gründen ein Kurs / Training ab, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet und es besteht kein Anspruch auf Ersatz.